„Illegale Spielautomaten in Delitzsch und Leipzig: Glücksspiel-Gauner vor Gericht“ , titelte die Leipziger Volkszeitung (LVZ) am 24.08.2028 über ein Steuerstrafverfahren vor dem Landgericht Leipzig, in dem ich einen der Angeklagten verteidige.
Ob jemand tatsächlich ein „Gauner“ ist, steht jedoch erst dann fest, wenn er rechtskräftig verurteilt wurde. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.
Am ersten Hauptverhandlungstag, an dem das Foto und der Text entstanden (siehe verlinkter Beitrag), wurde nur die Anklage verlesen und das weitere Verfahren (Zeugen, Sachverständiger, Einlassungsverhalten u. ä.) besprochen. Beweise wurden an diesem Tag noch nicht erhoben.
Für den zweiten Verhandlungstag interessierte sich die Presse schon nicht mehr.
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