Manchmal hat ein Fehlverhalten der (ehemaligen) Steuerberatung des Mandanten dazu beigetragen, dass es zum Steuerstreit oder gar zu einem Steuerstrafverfahren kommt. Dann stellt sich die Frage, ob die Steuerberatung dem Mandanten für daraus entstandene Schäden haftet (z. B. Anwaltskosten für den Steuerstreit oder das Steuerstrafverfahren).
Das sind Punkte, die ich im Rahmen eines Steuerstreit- oder steuerstrafrechtlichen Mandats selbstverständlich ansprechen muss, wenn sich Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung des Beraters ergeben.
Allerdings mache ich selbst keine Steuerberaterhaftung geltend und übernehme auch keine solchen Mandate. Bei Bedarf empfehle ich aber gern geeignete Anwaltskollegen aus meinem Netzwerk.
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