Haftungsbescheid abwehren

Was ich für Sie tun kann

Seit mehr als 15 Jahren bin ich als Steueranwalt im Steuerstreit mit dem Finanzamt tätig. Die Abwehr von Haftungsbescheiden ist dabei mein „Steckenpferd.“

Bisher habe ich ca. 495 Mandate aus dem Bereich Steuerrecht und Steuerstreit bearbeitet. Davon entfallen ca. 75 Mandate auf Haftungsbescheide (Stand: 03.01.2024).

Hier können Sie sich einige Referenzen anschauen.

Anhörungsschreiben erhalten?

Bevor das Finanzamt einen Haftungsbescheid erlassen will, muss es den potenziellen Haftungsschuldner anhören.

Wenn Sie ein Anhörungsschreiben erhalten haben, kann ich Sie hierzu beraten. Oft ist es sinnvoll oder sogar geboten, schon im Anhörungsverfahren Einwendungen gegenüber dem Finanzamt vorzubringen. Manchmal lässt sich das Finanzamt auch davon abbringen, einen Haftungsbescheid zu erlassen.

Gern berate und vertrete ich Sie im Anhörungsverfahren gegenüber dem Finanzamt.

Haftungsbescheid erhalten?

Oft kommen Mandanten (erst) dann zu mir, wenn das Finanzamt schon einen Haftungsbescheid erlassen hat. Dann ist im Regelfall Einspruch einzulegen und Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Ist das Einspruchsverfahren bereits abgeschlossen (Einspruchsentscheidung), kann Klage beim Finanzgericht eingereicht werden. Nach Abschluss des Klageverfahrens gibt es keine zweite Instanz. Es besteht nur die Möglichkeit einer Revision zum Bundesfinanzhof.

Gern berate und vertrete ich Sie im Einspruchs-, Klage- und Revisionsverfahren.

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Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie an (0341 58314225) – gern unterbreite ich Ihnen ein kostenfreies Angebot.