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Haftungsbescheid vom Finanzamt? – Abwehrberatung, Einspruch und Finanzgerichtsverfahren durch spezialisierten Steuerfachanwalt

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Haftungsbescheid vom Finanzamt?

Ein Haftungsbescheid bedeutet, dass Sie die Steuerschulden eines anderen bezahlen sollen.

Beispielsweise haftet der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen für die Steuerschulden seiner GmbH, wenn er grob schuldhaft deren steuerliche Pflichten verletzt.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht habe ich mich auf die Abwehr von Haftungsbescheiden des Finanzamts spezialisiert.

Ich helfe Ihnen, die Haftung ganz abzuwehren oder zumindest die Haftungssumme deutlich zu reduzieren.

Drei typische Situationen und was zu tun ist

Anhörungsschreiben erhalten

Noch gibt es keinen Haftungsbescheid. Das ist die beste Gelegenheit, Einwendungen gegen die drohende Haftung geltend zu machen. Häufig gelingt es auch, das Finanzamt davon abzubringen, überhaupt einen Haftungsbescheid zu erlassen.

Haftungsbescheid erhalten

Jetzt ist Eile geboten: Innerhalb eines Monats muss Einspruch eingelegt werden. Sonst wird der Haftungsbescheid bestandskräftig. Er bleibt bestehen, selbst wenn er rechtswidrig ist.

Zusätzlich ist in den meisten Fällen ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erforderlich, damit Sie die Haftungssumme nicht sofort zahlen müssen.

Einspruchsentscheidung: Einspruch abgelehnt

Das Finanzamt hält an der Haftung fest – jetzt bleibt nur noch eine Klage beim Finanzgericht. Auch hier läuft eine Frist von einem Monat.

Warum schnelles Handeln entscheidend ist

Ein Haftungsbescheid kann Ihre wirtschaftliche Existenz gefährden oder sogar vernichten.

Wenn Sie frühzeitig reagieren, können Sie oft Schlimmeres verhindern – im besten Fall bis hin zur vollständigen Abwehr der Haftung.

Haben Sie ein Anhörungsschreiben, einen Haftungsbescheid oder eine Einspruchsentscheidung erhalten? Kontaktieren Sie mich jetzt unverbindlich – damit keine wichtigen Fristen verstreichen.

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Rico Deutschendorf

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

Kickerlingsberg 6, 04105 Leipzig

E-Mail: info@steuerhaft.de

Telefon: 0341 58314225

Mobil: 0160 8293790