Transparenz ist mir besonders wichtig.
Meine Mandantinnen und Mandanten sollen von Anfang an wissen, was die Anwaltstätigkeit kostet. Ich nenne konkrete Zahlen und erstelle vor Auftragserteilung ein individuelles Angebot.
Hier finden Sie eine erste Orientierung zu den Anwaltskosten.
Erstberatung
Eine erste, auf den konkreten Fall bezogene Beratung zur vorläufigen rechtlichen Einschätzung, zur Klärung von Handlungsoptionen und zur Entscheidung, ob und wie das Mandat anschließend weitergeführt werden soll. Auch telefonisch, per Video-Konferenz oder per E-Mail möglich.
Dafür berechne ich pauschal 350,00 € (inklusive Umsatzsteuer).
Die Pauschalgebühr umfasst einen Zeitaufwand von bis zu 60 Minuten meiner Tätigkeit (einschließlich Sichtung vorab übermittelter Unterlagen).
Sonstige Beratung
Viele Mandate lassen sich nicht im Rahmen einer Erstberatung abschließend klären, sondern erfordern eine vertiefte weitergehende Beratung, zusätzliche Recherche und ausführliche Prüfung von Unterlagen.
Diese Beratung rechne ich nach Zeitaufwand ab (Stundensatz: ab 300,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, Abrechnung minutengenau).
In geeigneten Fällen – z. B. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen einen Haftungsbescheid – kommt auch eine Pauschalvergütung in Betracht.
Steuerstreit
Mandate im Steuerstreit (z. B. Vertretung in der Betriebsprüfung oder im Haftungsprüfungsverfahren, Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt, Verfahren vor dem Finanzgericht) rechne ich nach Zeitaufwand ab (Stundensatz: ab 300,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, Abrechnung minutengenau).
Als Mindestvergütung berechne ich die Gebühren gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Diese Gebühren richten sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert.
Steuerstrafverteidigung
Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren rechne ich nach Zeitaufwand ab (Stundensatz: ab 300,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, Abrechnung minutengenau).
In geeigneten Fällen – etwa in kleineren steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder für einzelne Abschnitte des Ermittlungsverfahrens – kommt auch eine Pauschalvergütung in Betracht.
Vorschuss
Für meine Tätigkeit berechne ich einen üblichen und angemessenen Vorschuss. Die Höhe des Vorschusses ist abhängig vom Einzelfall. Sie erhalten auch hierzu vor Auftragserteilung eine konkrete Information.
Stand: 15.08.2026