Rankings für Anwältinnen und Anwälte sind schwer in Mode.

Gefühlt alle Kolleginnen und Kollegen sind ausgezeichnet. Manche schon das 17. Mal in Folge. Clubhouse im Dauerabo, nur ohne Zuhörer. Noch drei Siegel, dann liegt der Weihnachtsklassiker „Der letzte Palandt“ unterm Baum.
Alle empfehlen sich, alle klopfen sich auf die Schultern. Wie du mir, so ich dir. Do ut des.
Viele sind bereits TOP-Rechtsanwältin oder -Rechtsanwalt 2025, obwohl man das Jahr nicht vor Silvester loben soll.
Neulich kürte das „F.A.Z. Institut“ sogar den „TOP ANWALT 2026.“ Jetzt können die 26er den 25ern eine lange Nase machen. Das lässt sich nur noch mit „TOP ANWALT – AGENDA 2035“ toppen.
Sicher weiß man dort auch schon, wer 2026 nicht Fußball-Weltmeister wird. Ich kann es nur erraten.
Übrigens: Ranking-Anbieter schießen wie Pilze aus der Anbauvereinigung und man verliert leicht die Übersicht. Daher überlege ich, ein Ranking für Ranking-Institute aufzusetzen. Mit meinem Meta-Ranking wird das jeweilige Siegel noch besser wahrgenommen.
Ein echtes Alleinstellungsmerkmal. Laminiert.
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