Geschäftsführerhaftung: Zahlungen auf Haftungsbescheid als (nachträgliche) Werbungskosten
Manchmal gibt es auch aussichtslose Fälle und der zu prüfende Haftungsbescheid ist rechtmäßig. Insbesondere in Fällen der Geschäftsführer- bzw. Vertreterhaftung (§ 69 AO i. V. m. § 34 Abs. 1 AO) sollte man dann im Blick haben, dass Zahlungen auf den Haftungsbescheid grundsätzlich (nachträgliche) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger…
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